Zivildienst im
Mobilen Sozialen Hilfsdienst
Ältere oder
behinderte Menschen, die sich nur schwer oder gar nicht selbst versorgen
können, sind auf Hilfe angewiesen. Der Mobile Soziale Hilfsdienst
ermöglicht den Betroffenen, ihre individuellen Wünsche zur Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen.
Die Arbeit der
Zivildienstleistenden verlangt in diesem Bereich daher ein hohes Maß an
Selbständigkeit, Zuverlässigkeit und verantwortungsbewusstem
Handeln. Genau betrachtet umfasst dieses Aufgabengebiet drei
Bereiche:
-
Hilfen zur
Erhaltung und Erweiterung von Kontakten zur Umwelt
Besuchsdienste (Gespräche, Vorlesen, Spiele etc.), Begleitung zu
Ärzten, Behörden, Ausflügen, Feierlichkeiten etc.
-
Hilfen im
Haushalt, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen gehen,
Reinigungsarbeiten in der Wohnung, Gartenarbeiten
-
Sozialpflegerische
Hilfen: bei der Körperpflege (Waschen, Baden und Rasieren), beim
Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden, beim Gehen und bei
Körperübungen.
Diese Hilfen
können nur nach Ausbildung und Anleitung durch eine Fachkraft vom
Zivildienstleistenden ausgeführt werden.
In der Regel ist
für eine Tätigkeit in diesem Bereich der Besitz des Führerscheins der
Klasse B (oder C1) erforderlich. Natürlich erhalten
Zivildienstleistende zu Beginn ihrer Tätigkeit eine ausführliche
Einweisung in der Dienststelle und einen fachspezifischen zweiwöchigen
Einführungslehrgang.
Wenn Sie die Taste
"Kontakt" drücken, erhalten Sie Informationen über
entsprechende Einsatzmöglichkeiten im DRK. Wenn Sie die Taste "weiter" drücken, informieren wir Sie zunächst über weitere Einsatzfelder für Zivildienstleistende im DRK.. |