Pflegekostenberatung

kompkost.jpg (24795 Byte)"...blickt man ohne Hilfe nicht so leicht durch."


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Roten Kreuzes stehen gern für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

 

Auf den nächsten Seiten können Sie einige Daten und Fakten zur Pflegeversicherung einsehen. Ihr zuständiger Orts- bzw Kreisverband wird Sie natürlich individuell auf Ihre Situation zugeschnitten beraten.

Wo ist man versichert?

Als Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden Sie, Ihr nicht berufstätiger Ehepartner und Ihre Kinder automatisch Mitglied einer Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Eine Antragstellung ist hierfür also nicht notwendig.

Dies gilt auch dann, wenn Sie freiwilliges Mitglied einer Kasse sind. In diesem Fall haben Sie jedoch die Möglichkeit, auf Antrag von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreit zu werden und eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Wer gilt als pflegebedürftig?

Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit bzw. Behinderung einen erheblichen oder höheren Hilfebedarf für die Dauer von mindestens sechs Monaten hat.

Ihr DRK vor Ort Zur nächsten Seite